AGB
Mietbedingungen
1. Vertragsschluss
a) Durch Ihre Buchung (schriftlich per Brief/E-Mail, telefonisch oder persönlich) ist der Mietvertrag mit dem Eigentümer des beschriebenen Ferienobjektes (Ferienhaus oder Ferienwohnung) zustande gekommen. Die oder der Eigentümer hat HOME AFFAIRS Vermietungsservice Cornelia Saß mit der Vermietung beauftragt. Bitte bestätigen Sie durch Unterzeichnung des umseitigen Mietvertrages zusätzlich die vereinbarten Nebenleistungen (Endreinigung, Kaution, Gästebeitrag, Bettwäsche, Handtücher, Kinderhochstuhl, Kinderreisebett, Bollerwagen, Kaminholz, Strandkorb, WLAN, Mietfahrräder, etc.).
b) Das Ferienobjekt wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden.
2. Mietpreis und Nebenkosten
a) In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z. B. für Strom, Heizung, Wasser) enthalten. Haben die Vertragsparteien ausdrücklich eine verbrauchsabhängige Abrechnung oder Zusatzleistungen vereinbart (z. B. Bettwäsche, Endreinigung, Kaminholz, etc.), deren Inanspruchnahme dem Mieter freigestellt sind, sind diese Nebenkosten gesondert in Rechnung zu stellen.
b) Die Vertragsparteien vereinbaren eine Anzahlung auf den Gesamtpreis. Diese ist bei Vertragsschluss, bzw. 14 Tage nach Rechnungs-/Mietvertragsdatum fällig. Geht die Anzahlung trotz Mahnung nicht rechtzeitig beim Vermieter ein ist dieser berechtigt, ohne Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Der Mieter ist dann zum Ersatz der entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verpflichtet. Die Restzahlung ist spätestens 14 Tage vor Mietbeginn zu leisten.
3. Kaution
Haben die Vertragsparteien eine Kaution vereinbart, zahlt der Mieter an HOME AFFAIRS eine Sicherheit für überlassene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände. Die Kaution ist spätestens bei Übergabe des Schlüssels zu leisten und ist nicht verzinslich. Sie wird am Ende des Mietaufenthaltes nach ordnungsgemäßer Übergabe des Ferienobjektes zurückgezahlt.
4. Mietdauer
a) Am Anreisetag stellt HOME AFFAIRS das Mietobjekt dem Mieter zu der vorher telefonisch festgelegten Uhrzeit in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Sollte sich die Anreise bis nach 18:00 Uhr verzögern, so muss der Mieter dies unverzüglich HOME AFFAIRS mitteilen. Unterbleibt diese Mitteilung, ist HOME AFFAIRS berechtigt, die Unterkunft bei einer einzelnen Übernachtung 2 Stunden nach dem vereinbarten Bereitstellungstermin, bei mehr
als einer Übernachtung am Folgetag nach 12:00 Uhr anderweitig zu belegen.
b) Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt an HOME AFFAIRS bis zu der vereinbarten Uhrzeit geräumt und in besenreinem Zustand übergeben. Dabei hat der Mieter noch folgende Arbeiten selbst zu erledigen: Abziehen der Bettwäsche, Spülen des Geschirrs und Entleeren der Papierkörbe und Mülleimer. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie Ihren individuelle Reiseunterlagen.
5. Rücktritt durch den Mieter und Stornogebühren
a) Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber HOME AFFAIRS vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei HOME AFFAIRS.
b) Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die bei HOME AFFAIRS bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten:
• Rücktritt bis zum 45. Tag vor Beginn der Mietzeit (Anreisetag): einmalig 50,00 €
• Rücktritt bis zum 35. Tag vor Beginn der Mietzeit (Anreisetag): 50 % vom Objektmietpreis
• danach und bei Nichterscheinen: 90 % vom Objektmietpreis
c) Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. HOME AFFAIRS kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint. Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter HOME AFFAIRS als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter grundsätzlich empfohlen.
6. Kündigungsrecht
a) Ein Recht zur ordentlichen Kündigung besteht nicht.
b) Beide Vertragsparteien können das Vertragsverhältnis nach Paragraph 543 BGB bzw. unter den Voraussetzungen des Paragraphen 569 BGB fristlos und außerordentlich aus wichtigem Grund kündigen.
c) Ein wichtiger Grund liegt für HOME AFFAIRS insbesondere vor, wenn der Mieter das Ferienobjekt vertragswidrig gebraucht (erhebliche Vertragsverletzung) oder die Hausordnung missachtet. Im Falle einer erheblichen Vertragsverletzung muss HOME AFFAIRS dem Mieter eine kurze Frist zur Abhilfe setzten oder abmahnen, es sei denn, diese ist nicht erfolgsversprechend oder es liegen ausnahmsweise Gründe vor, die einen Verzicht rechtfertigen. In diesem Falle kann HOME AFFAIRS von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen (vgl. Ziff. 5 b).
d) HOME AFFAIRS hat ferner ein Rücktrittsrecht bzw. ein Recht zur außerordentlichen Kündigung, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet. In diesem Falle kann HOME AFFAIRS von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen (vgl. Ziff. 5 b).
e) Ein wichtiger Grund liegt für den Mieter insbesondere vor, wenn HOME AFFAIRS dem Mieter nicht den vertragsmäßigen Gebrauch der Ferienwohnung / des Ferienhauses gewährt.
f) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen zum Recht der außerordentlichen, fristlosen Kündigung.
7. Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände
Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.
8. Pflichten des Mieters
a) Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.
b) In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich HOME AFFAIRS anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.
c) In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.
d) Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.
e) Der Mieter verpflichtet sich, die maximale Belegung einzuhalten. Überschreitet der Mieter die im Mietvertrag vereinbarte maximale Belegungszahl, ist HOME AFFAIRS zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt. Der Mieter hat HOME AFFAIRS in diesem Fall die bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn (vgl. Ziff. 5 b) zu erstatten.
9. Haftung des Vermieters
a) HOME AFFAIRS haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. HOME AFFAIRS haftet nicht für Mängel, die dem Mieter bei Abschluss dieses Vertrages bekannt waren.
b) Liegen Mängel an der Mietsache vor, so muss der Mieter HOME AFFAIRS oder ggf. die Hausverwaltung über diese Mängel unverzüglich unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.
c) Die Haftung von HOME AFFAIRS für Sachschäden ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von HOME AFFAIRS bzw. seines Erfüllungsgehilfen oder auf einer fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) von HOME AFFAIRS beruhen. HOME AFFAIRS haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z. B. Brand, Überschwemmung etc.).
10. Tierhaltung
Tiere, insbesondere Hunde, Katzen und dergleichen dürfen nur bei ausdrücklicher Erlaubnis von HOME AFFAIRS im Mietvertrag gehalten oder zeitweilig verwahrt werden. Die Erlaubnis gilt nur für den Einzelfall. Sie kann widerrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten eintreten. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstehenden Schäden.
11. Änderungen des Vertrages
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie alle rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.
12. Hausordnung
a) Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden. Musizieren ist in der Zeit von 22:00 Uhr bis 8:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr zu unterlassen. Rundfunk-, Fernseh- und Phonogeräte sind nur auf Zimmerlautstärke einzustellen.
b) Das Laden von Pedelecs und/oder E-Bikes über das Hausstromnetz ist grundsätzlich gestattet. Für Schäden am Ferienobjekt, die durch eine unsachgemäße Handhabung im Rahmen des Ladevorgangs oder aufgrund defekter Akkus oder Ladegeräte entstehen, haftet der Mieter.
c) Elektro- und/oder Hybridfahrzeuge dürfen nicht über das Hausstromnetz des Ferienobjektes (Normal- oder Starkstrom) geladen werden. Im Falle der Nichtbeachtung ist der Mieter zum Ausgleich der entstandenen Strom-Mehrkosten verpflichtet. Alle am Ferienobjekt durch den Ladevorgang entstehenden Beschädigungen am Ferienobjekt gehen zu Lasten des Mieters.
d) Wenn ein Ferienobjekt z. B. mit einer Wallbox für Ladevorgänge von Elektro- und/oder Hybridfahrzeugen ausgestattet und vom Eigentümer freigegeben ist, ist dies in Ihrem Mietvertrag als Leistung vermerkt; nur dann ist der Ladevorgang grundsätzlich gestattet.
13. Rechtswahl und Gerichtsstand
a) Es findet deutsches Recht Anwendung.
b) Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
c) Für Klagen von HOME AFFAIRS gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz von HOME AFFAIRS als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
MeinFrieslandurlaub ist eine eingetragene Marke von HOME AFFAIRS Vermietungsservice Cornelia Saß.
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Schwarzhamm 7
26434 Wangerland
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