Aktuelle Information der HanseMerkur Reiseversicherung AG:Reise-Rücktritt und Reiseabbruch - CoronaUm welche Art von Versicherung handelt es sich?Die HanseMerkur bietet Ihnen eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung an. Mit dieser wird dafür gesorgt, dass Ihnen der finanzielle Schaden durch Nichtantritt oder Abbruch der Reise ersetzt wird.
Was ist versichert?Sie treten Ihre Reise nicht oder nicht planmäßig an oder können die Reise nicht planmäßig beenden, weil ein Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) oder eine Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) vorliegt und aus diesem Grund
eine Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung) oder eine Anordnung durch berechtigte Dritte (z. B. Arzt) auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage (z. B. Verordnung) erforderlich wird oder
die Beförderung durch berechtigte Dritte (z. B. Flughafen- oder Bahnpersonal) verweigert wird.
Was wird ersetzt?Bei Nichtantritt der Reise ersetzt die HanseMerkur die vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten.
Bei Abbruch der Reise werden die nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten sowie anteilig die nicht genutzten Reiseleistungen ersetzt.
Bei verspäteter Rückreise werden die nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und Übernachtungskosten ersetzt.
Wie hoch ist die Versicherungssumme?
Die Versicherungssumme wird individuell mit Ihnen vereinbart. Sie muss dem vollen vereinbarten Reisepreis entsprechen.
Was ist nicht versichert?Die HanseMerkur leistet nicht, wenn Ihnen oder Risikopersonen aufgrund behördlich angeordneter regionaler (z. B. Stadtteile oder Städte) oder überregional (mehr als eine Stadt, ein Landkreis betreffend) Quarantänemaßnahmen oder Kontakt- bzw. Ausgangssperren, eine Abreise, Einreise, Weiter- bzw. Durchreise nicht möglich ist bzw. nicht erlaubt wird.
Die HanseMerkur leistet nicht für Kosten, die aufgrund von Einreisebestimmungen unmittelbar nach Einreise in das Reiseland durch behördlich angeordnete Quarantänemaßnahmen entstehen. Zudem erfolgt keine Leistung für den Ausfall gebuchter Reiseleistungen, die aufgrund dieser Quarantänemaßnahmen nicht mehr in Anspruch genommen werden.
Gibt es Deckungsbeschränkungen?Umbuchungskosten und Einzelzimmerzuschläge werden maximal bis zur Höhe der Stornokosten, die bei einem Rücktritt anfallen, erstattet.
Zusätzliche Unterkunftskosten werden bis zur Höhe Ihrer Versicherungssumme erstattet.
Welche Verpflichtungen habe ich?Wenn ein Versicherungsfall eingetreten ist, ergeben sich für Sie einige Verpflichtungen, denen Sie nachkommen müssen. Unter anderem müssen Sie in der Reise-Rücktrittsversicherung unverzüglich die Reise stornieren sowie jede sachdienliche Auskunft an die HanseMerkur erteilen. Sie müssen so weit wie möglich den Schaden gering halten und alle Auskünfte zum Schadenfall wahrheitsgemäß und vollständig machen.
Wann und wie zahle ich?Die Prämie ist sofort bei Vertragsabschluss fällig. Sie zahlen gemäß Ihrer bei Vertragsabschluss mit der HanseMerkur gewählten Zahlungsart. Ob und wann Sie weitere Prämien zahlen müssen, ist im Versicherungsschein der HanseMerkur genannt.
Wann beginnt und endet die Deckung?Der Versicherungsschutz beginnt in der Reise-Rücktrittsversicherung mit dem Vertragsabschluss. Er endet sobald Sie das gebuchte und versicherte Verkehrsmittel oder Objekt betreten oder sobald der Versicherungsfall eintritt.
In der Reiseabbruch-Versicherung beginnt der Versicherungsschutz sobald Sie das gebuchte und versicherte Verkehrsmittel oder Objekt betreten und endet zu dem vereinbarten Zeitpunkt, spätestens mit Beendigung der Reise.
Wie kann ich den Vertrag kündigen?Ihr Vertrag endet mit der Beendigung Ihrer Reise, spätestens zum vereinbarten Versicherungsende. Ein besonderes Kündigungsrecht ist nicht vorgesehen.
Wenn Sie noch keine Reise-Rücktritt und Reiseabbruch-Versicherung haben,
können Sie hier Ihre Versicherung online abschließen.
Wenn Sie bereits eine Reise-Rücktrittsversicherung über das in Ihren Reiseunterlagen befindliche Formular abgeschlossen haben,
können Sie hier Ihren bestehenden Versicherungsschutz ergänzen.
Für einen unbeschwerten Urlaub empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reise-Rücktrittsversicherung. Wenn Sie sich dafür interessieren, empfehlen wir Ihnen den "Reiseschutz Deutschland" der HanseMerkur Reiseversicherung AG
www.hmrv.de
Hier können Sie online Ihre Reise-Rücktrittsversicherung abschließenDie Reise-Rücktrittsversicherung der HanseMerkur umfasst u. a. (Auszug):
Erstattung der vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten (Stornierungskosten) bei Nichtantritt der Reise oder Nichtnutzung des Mietobjektes
Erstattung der Hinreise-Mehrkosten bei verspätetem Antritt der Reise infolge eines versicherten Ereignisses
Erstattung der Umbuchungskosten
Erstattung von Zuschlägen, wenn Ihre Reisebegleitung (Risikoperson) aufgrund eines versicherten Ereignisses von der Reise zurücktreten muss
Welche Ereignisse sind versichert?
unerwartete und schwere Erkrankung, Tod, Unfallverletzung
Schwangerschaft
Bruch von Prothesen oder Lockerung von implantierten Gelenken
Impfunverträglichkeit
Mitteilung eines Termins zur Organspende oder zum Empfang eines Organs
betriebsbedingte Kündigung und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit
Arbeitsplatzwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt
erheblicher Schaden am Eigentum (mind. 2.500 €) der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen, Leitungswasserschäden oder strafbaren Handlungen Dritter
Schüler-/Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit, Nichtversetzung oder Nichtzulassung zur Prüfung
unerwartete gerichtliche Ladung
Adoption eines minderjährigen Kindes, sofern Ihre Anwesenheit notwendig ist
Verkehrsmittelverspätung inkl. ICE um mind. 2 Stunden
unerwartete und schwere Erkrankung eines/einer zur Reise angemeldeten Hundes/Katze einer versicherten Person
HOME AFFAIRS ist erlaubnisfreier Reiseannexvermittler
HOME AFFAIRS Vermietungsservice
Cornelia Saß
Schwarzhamm 7
26434 Wangerland
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Beschwerdestelle bei Streitigkeiten mit Versicherungsunternehmen oder -vermittlern:
Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de